Wie das GEIG-Gesetz den Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden regelt und beschleunigt, erfahren Sie hier.
Wer bauen möchte, Immobilien besitzt oder sich als Wohnungsgenossenschaft mit dem Thema Elektromobilität beschäftigt, kommt am Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) nicht vorbei. Es ist im März 2021 in Kraft getreten und soll den Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden regeln und beschleunigen. Was sollte man über das GEIG wissen? Wir verraten es Ihnen.
Das GEIG – oder Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – wurde 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Es setzt eine Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie um. Dabei geht es konkret darum, den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität zu fördern. Das übergeordnete Ziel: Die Reduzierung von CO₂-Emissionen im Straßenverkehr.
Wer baut oder saniert, muss für seine Stellplätze, die sich in oder an Gebäuden befinden, Ladepunkte sowie Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit einplanen. Dies gilt für Personenkraft- und Lieferfahrzeuge. Das GEIG bezieht sich dabei auf zu errichtende sowie bereits bestehende Wohn- und Nicht-Wohngebäude. Werden die neuen Vorgaben nicht berücksichtigt, drohen Bußgelder.
Die Elektromobilität ist ein entscheidender Teil der Verkehrswende. So verfolgt die Bundesregierung das Ziel, dass bis 2030 mindestens 15 Millionen vollelektrische Pkw zugelassen werden. Das neue Gesetzt soll dafür sorgen, dass mehr Gebäude mit Ladepunkten versehen werden und somit die Nutzung von E-Fahrzeugen steigt. Dies ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und dem Net-Zero-Ziel der EU bis 2050. Dennoch soll das Bauen und Wohnen in Deutschland weiterhin bezahlbar bleiben.
Sie möchten ein Gebäude bauen oder besitzen bereits eines? Dann kann Sie das GEIG betreffen. Denn es greift bei allen neu zu bauenden Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie bei größeren Renovierungen. Werden neue Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen gebaut, soll künftig jeder Stellplatz mit Leerrohren für Elektrokabel ausgestattet werden. Beim Neubau von Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen gilt dies für jeden dritten Stellplatz. Zusätzlich sollen Nichtwohngebäude mindestens einen Ladepunkt bekommen. Bei einer größeren Renovierung von bestehenden Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen müssen künftig alle Stellplätze mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden. Bei einer größeren Renovierung bestehender Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen muss jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet und zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Gebäude, die kleinen und mittelständigen Unternehmen gehören und überwiegend von diesen genutzt werden. Ebenso wenn die Lade- und Leitungsinfrastruktur bei bestehenden Gebäuden über 7 Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung kosten würde.
Nutzende von Elektrofahrzeugen können diese zukünftig viel bequemer aufladen. Sie finden zu Hause, am Arbeitsplatz oder beim Einkaufen schneller eine Ladestation. Davon profitieren nicht nur die Menschen, sondern auch unser Klima. Denn wenn der Umstieg auf Elektromobilität erleichtert wird, fährt es sich emissionsfrei und umweltfreundlicher.
Außerdem werden die Voraussetzungen für eine spätere Errichtung von Ladeinfrastruktur während des Baus oder einer Renovierung durch die vorbereitenden Maßnahmen geschaffen. Dies senkt die Gesamtkosten für die Eigentümer und Eigentümerinnen, da die Arbeiten direkt mit erledigt werden und nicht zu einem späteren Zeitpunkt zu höheren Kosten nachgeholt werden müssen.
Bewohnen Sie ein Gebäude? Dann müssen Sie sich um die Ausführung des GEIG keine Gedanken machen. Diese Verantwortung liegt bei den Bauenden oder den Eigentümer*innen.
Allerdings dürfen Sie sich zukünftig über einen leichteren Zugang zu Ladestationen freuen. Perfekt, falls Sie ein E-Fahrzeug besitzen oder über eine Anschaffung nachdenken.
Wer hingegen für den Neubau, Anbau, Ausbau oder die Sanierung einen Bauantrag stellt oder eine Bauanzeige erstattet, muss das GEIG erfüllen. Möchten Sie zum Beispiel in nächster Zeit ein Wohngebäude errichten, das über mehr als fünf Stellplätze innerhalb des Gebäudes oder über mehr als fünf an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt? Dann sind Sie dafür verantwortlich, dass jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet ist und somit die Anforderungen des GEIG erfüllt.
Wir von ELAWAY begleiten Interessierte auf diesem Prozess. Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung im norwegischen Elektrofahrzeugmarkt, der als einer der fortschrittlichsten der Welt gilt. Im persönlichen Austausch finden wir maßgeschneiderte und skalierbare Lösungen für Ihre Immobilie. Gut zu wissen: Unsere Ladelösungen sind nicht nur flexibel, sondern auch zukunftssicher. Sie berücksichtigen alle relevanten Vorschriften und Bestimmungen. Nach der Unterzeichnung des Vertrags geht es schon los! Unsere Profis übernehmen die Planung, den Bau wie auch den Betrieb der Ladeinfrastruktur und stehen danach in Service Fällen jederzeit zur Verfügung.
Abschließend lässt sich sagen, dass das GEIG ein wichtiger Schritt zu mehr Elektromobilität und zur Reduzierung von CO₂-Emissionen ist. Es bietet Orientierung beim Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und erleichtert Nutzenden den Zugang zu Ladestationen. Gleichzeitig bedeutet das GEIG aber auch die Verpflichtung, Ladepunkte und Leitungsinfrastruktur bei Neubauten oder größeren Renovierungen einzuplanen. Es ist daher ratsam, sich bei der Umsetzung des GEIG von Fachleuten unterstützen zu lassen, um individuelle Lösungen zu finden. ELAWAY bietet genau die Erfahrung und Expertise in der Elektromobilität, um beim Aufbau einer benötigten Ladeinfrastruktur zu unterstützen. Beste Voraussetzungen für nachhaltige Elektromobilität!