Die Zahl der Elektroautos auf deutschen Straßen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Das liegt unter anderem an den gesetzlichen Vorschriften, die besagen, dass ab 2035 neu zugelassene Fahrzeuge in Deutschland kein CO₂ mehr ausstoßen dürfen. Dadurch steigen immer mehr Menschen auf Elektromobilität um und kaufen im Zuge dessen auch Wallboxen für ihr Zuhause. Eine bundesweite staatliche KfW-Förderung gibt es derzeit leider nicht, angeboten werden lediglich regionale und lokale Förderprogramme. Wie Sie im Jahr 2024 von einer Förderung profitieren können, verraten wir Ihnen im Folgenden.
In den vergangenen Jahren haben mehrere Bundesländer Privatpersonen beim Aufbau einer Ladeinfrastruktur finanziell unterstützt. Aktuell gibt es ein solches Förderprogramm nur noch in NRW. Vereinzelt bieten jedoch auch Kommunen regionale Förderprogramme für den Kauf und die Installation von Wallboxen an. In einigen Städten und Gemeinden können Privatpersonen auch von den Energieversorgern Zuschüsse erhalten. Diese fördern den Umstieg auf E-Mobilität mit finanziellen Anreizen wie Rabatten beim Kauf von Wallboxen, finanzieller Unterstützung beim Einbau oder vergünstigten Stromtarifen.
Derzeit bietet das Bundesland Bayern keine landesweite Förderung für Wallboxen an. Wer in München wohnt, kann jedoch seit dem 1. April 2023 über das Förderprogramm „Klimaneutrale Antriebe“ einen Zuschuss für die Ladeinfrastruktur beantragen. Bezuschusst werden die elektrischen Vorarbeiten, die Anschaffung und Installation von Ladestationen ebenso wie Beratungsleistungen.
Das Förderprogramm „Klimaneutrale Antriebe“ in der Landeshauptstadt München verfolgt die folgenden Ziele:
Berücksichtigt werden außerdem die Ziele des Verkehrsentwicklungsplans sowie die ökologischen Leitlinien des Stadtentwicklungskonzepts „Perspektive München“.
Die Wallbox-Förderung kann von Privatpersonen, Gewerbetreibenden und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) beantragt werden. Rechtlich gesehen ist es dabei unerheblich, ob es sich um natürliche Personen oder um juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts handelt. Somit können nicht nur Eigenheimbesitzer, sondern auch Mieter und Firmenmitarbeiter von der Förderung profitieren. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich der Hauptwohnsitz, Firmensitz oder eine Niederlassung im Stadtgebiet München befindet.
Nicht antragsberechtigt sind hingegen der Bund, die Bundesländer, Landkreise, Gemeinden und deren Einrichtungen.
Förderfähig sind öffentliche und nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastrukturen auf einem Privatgrundstück, mit einem oder mehreren Ladepunkten. Gefördert werden die Vorrüstungen für Normalladepunkte (Ladepunkte, mit einer Ladeleistung bis 22 kW). Das umfasst alle elektrischen Installationen, die für den Einbau der Ladestation notwendig sind. Dazu gehören unter anderem die Verkabelung des Stellplatzes, die Installation eines Lastenmanagements und die Erhöhung des Hausnetzanschlusses.
Die Förderung umfasst zudem die Anschaffung von Normalladepunkten sowie die Vorrüstung und Installation von Schnellladepunkten (Ladepunkte, mit einer Ladeleistung von mehr als 22 kW). Bei der förderfähigen Ladestation kann es sich entweder um eine Ladesäule handeln, die stehend installiert wird, oder eine Wallbox, die an der Wand montiert wird.
Die Förderung umfasst 40 % der förderfähigen Netto-Gesamtkosten bis zu einer maximalen Summe von:
Bei den Auszahlungen handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss.
Beispielrechnung:
Um ein besseres Verständnis für die Höhe der Förderung zu erhalten, haben wir im Folgenden ein Beispiel für die maximale Fördersumme erstellt:
Stellen Sie sich vor, eine Immobilie verfügt über eine Tiefgarage mit 100 Stellplätzen. Bei einem typischen Bauprojekt betragen die Kosten für die Grundinstallation etwa 2.000 € pro Stellplatz, zuzüglich der individuellen Installation und Montage der Ladestation, die in der Regel bei 500 € pro Stellplatz liegen. Daraus ergibt sich ein Gesamtaufwand von ca. 250.000 € für die Installation. Hinzu kommt die Anschaffung einer intelligenten und steuerbaren Ladestation für rund 1.500 € pro Stellplatz, wodurch sich die Gesamtkosten auf 400.000 € (250.000 € für die Installation + 150.000 € für 100 Ladestationen) summieren.
Für die Förderung werden jedoch maximal 50 Stellplätze berücksichtigt. Pro Stellplatz gibt es 1.000 € für die Vorbereitung (Vorrüstung/Grundinstallation) und zusätzlich 500 € für den Kauf der Ladestation. Das bedeutet, die Förderung pro Stellplatz beträgt 1.500 € (1.000 € für die Vorrüstung + 500 € für die Ladestation).
Wenn also 50 Ladestationen angeschafft werden, ergibt sich daraus eine mögliche Förderung von 75.000 € (1.500 € × 50 Stellplätze). Dadurch können die Gesamtkosten von 400.000 € auf 325.000 € gesenkt werden. In der Praxis werden jedoch selten alle Stellplätze sofort elektrifiziert, und nicht jeder Stellplatz benötigt von Beginn an eine Ladestation.
Bei Elaway planen wir Immobilien so, dass die Grundinstallation schrittweise aufgebaut wird. Dadurch können die Kosten erheblich gesenkt und die Förderung kann mehrfach in Anspruch genommen werden.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen weitere Möglichkeiten, Kosten und Aufwand zu sparen. Beispielsweise können Sie bei uns Ladestationen mieten oder sogar die gesamten Baukosten von uns übernehmen lassen. Neugierig geworden?
Die Förderung kann im Förderportal des Referats für Klima- und Umweltschutz der Landeshauptstadt München beantragt werden. Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen, mit denen vor der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Demnach muss der Förderantrag vor der Vorrüstung, Anschaffung und Installation gestellt werden und vollständig eingegangen sein. Das Förderportal ist leider nicht sehr intuitiv aufgebaut. Beachten Sie daher bei der Antragsstellung, jede Vorrüstung sowie jede Ladestation einzeln auszuwählen und der Liste hinzuzufügen. Bei 50 Stellplätzen mit 50 Ladestationen müssten dann am Ende 100 Positionen auf der Liste erscheinen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Antrag falsch gestellt und damit ungültig.
Ist der Antrag bei der zuständigen Stelle eingegangen, erhalten Sie eine Prüfbestätigung innerhalb von zwei bis acht Wochen. In Einzelfällen kann es auch mal länger dauern. Sobald Sie diese erhalten haben, können Sie mit den Maßnahmen beginnen. Ab dem Datum der Prüfbestätigung haben Sie sechs Monate Zeit, um die Maßnahmen umzusetzen. Nachdem alle Maßnahmen realisiert wurden, sind innerhalb von drei Monaten alle erforderlichen Nachweise beim Förderportal einzureichen. Zu den Verwendungsnachweisen zählen unter anderem:
Wenn die Überprüfung der eingereichten Unterlagen die Förderfähigkeit der beantragten Maßnahmen bestätigt, wird ein Förderbescheid erteilt. Die Auszahlung erfolgt dann, sobald der Förderbescheid rechtskräftig ist. Die Anträge für die Förderung von Wallboxen und Ladesäulen können bis zum 31. Dezember 2025 eingereicht werden. Sollten die im Haushalt verfügbaren Mittel jedoch vorher erschöpft sein, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.
Mit Elaway vermeiden Sie unnötige Fehler und Verzögerungen bei Ihrem Förderantrag. Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Expertise, um die Antragsstellung so einfach wie möglich zu gestalten. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, damit Sie schnell und reibungslos Ihre Förderung erhalten.
Am 26. September 2023 wurde die KfW-Förderung „Solarstrom für Elektroautos (442)“ für Privatpersonen eingeführt. Hierbei wurden vom Verkehrsministerium rund 300 Millionen Euro bereitgestellt, die innerhalb kürzester Zeit ausgeschöpft waren. Aufgrund einer Milliardenlücke im Finanzierungsplan der Regierung wurde die staatliche KfW-Förderung 2024 nicht verlängert.
Das Förderprogramm der KfW-Bank sollte Privatpersonen mit einem Eigenheim finanziell unterstützen, wenn diese eine E-Ladestation in Kombination mit einer Solaranlage und einem Stromspeicher installieren. Hierbei konnte man einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro erhalten. Anspruch auf die staatliche Förderung von Wallboxen hatte nur, wer sich die drei Komponenten, sprich Wallbox, Photovoltaikanlage und Stromspeicher, neu anschaffte. Eine weitere Voraussetzung war ein rein elektrisches Auto. Dieses musste entweder bereits vorhanden oder bestellt sein. Im Falle eines Leasings musste der Vertrag mindestens zwölf Monate laufen.
Aufgrund dieser Voraussetzungen wurde die Förderung in der Branche manchmal als „FDP-Förderung“ bezeichnet. Der Hintergrund: Die Kombination aus E-Auto, eigenem Grundstück mit Haus sowie den erforderlichen Komponenten Wallbox, PV-Anlage und Stromspeicher ist für viele Privatpersonen finanziell schwer zu realisieren. Dabei stellt sich die Frage, warum vor allem Eigentümer profitieren, während eine Förderung für Mietobjekte bislang noch aussteht. Eine Umfrage von Verivox zeigt beispielsweise, dass 8 % der Mieter rein elektrisch fahren. Dabei können nur 4 % ihr Elektroauto günstig privat aufladen, während der Rest auf die meist teuren öffentlichen Ladestationen angewiesen ist.
Aktuell gibt es leider keine bundesweite KfW-Förderung für Wallboxen, von der alle Bürger profitieren können. Daher sind regionale Förderprogramme, wie das der Stadt München oder auch Frankfurt an der Oder, Mainz, Limburg, besonders wertvoll und sollten unbedingt genutzt werden. In Kombination mit innovativen Lösungen von Elaway erhalten so auch Wohnungseigentümer und Mieter endlich Zugang zu einer eigenen, kostengünstigen Ladestation. Dies ermöglicht einer breiteren Bevölkerungsschicht den Einstieg in die Elektromobilität.